Stand: 15. September 2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtsverbindliche Vertragsverhältnis für sämtliche bereitgestellten Hosting-Dienstleistungen, Software-Instanzen und Zusatzmodule zwischen NahSpeicher.de (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Vertragspartnern, Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ebenso wie Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).
§ 1 Geltungsbereich, B2B- & B2C-Regelungen
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen, digitalen Dienstleistungen, Software-Bereitstellungen und sonstigen Leistungen, die der Anbieter gegenüber dem Kunden im Rahmen des Betriebs der Online-Plattform NahSpeicher.de erbringt. Dies umfasst insbesondere das Managed Hosting von Nextcloud- und ownCloud-Instanzen auf dedizierten virtuellen privaten Servern (VPS), Speicherplatz-Bereitstellungen, Subdomain- und Domain-Services, Datenmigrationshilfen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Zusatzdienste, technischen Schnittstellen (APIs) und Supportleistungen.
(2) Das Leistungsangebot des Anbieters richtet sich sowohl an gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Freiberufler, Gewerbetreibende, eingetragene Vereine, Stiftungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen; nachfolgend „B2B-Kunden“) als auch an private Endverbraucher (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; nachfolgend „B2C-Kunden“). Soweit in einzelnen Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich zwischen B2B-Kunden und B2C-Kunden unterschieden wird, gelten die jeweiligen Sonderregelungen ausschließlich für die bezeichnete Kundengruppe.
(3) Geschäfts-, Einkaufs-, Hosting- oder sonstige Allgemeine Bedingungen des Kunden finden keinerlei Anwendung, selbst wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall, bei Bestellung oder im Rahmen der Auftragsabwicklung nicht gesondert oder ausdrücklich widerspricht. Abweichende, entgegenstehende, ergänzende oder kollidierende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis des Anbieters nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich, schriftlich und unter namentlicher Bezugnahme auf die abweichenden Klauseln zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Einzelbestellungen, Speichererweiterungen und Zusatzmodul-Buchungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf die AGB hinweisen muss. Beabsichtigt der Anbieter, diese AGB während eines laufenden Vertrages zu ändern, teilt er dem Kunden die Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten per E-Mail und im Kundenportal mit. Die geänderte Fassung gilt für den Vertrag des Kunden nur, wenn er ihr ausdrücklich zustimmt; sein Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; das Recht beider Parteien zur Kündigung nach § 9 bleibt unberührt.
(5) Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen verschiedenen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge der Regelungen: (a) Die individuell vereinbarten Sonderbedingungen und Leistungsbeschreibungen im gewählten Hosting-Tarif / Konfigurator, (b) der gemäß Art. 28 DSGVO geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), (c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie (d) die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(6) Der Vertragsschluss sowie die gesamte Abwicklung des Vertragsverhältnisses, einschließlich der Rechnungsstellung, Korrespondenz und Support-Kommunikation, erfolgen in deutscher Sprache. Soweit der Anbieter Übersetzungen dieser AGB oder sonstiger Dokumente in andere Sprachen zur Verfügung stellt, dient dies ausschließlich der unverbindlichen Information; im Falle von Abweichungen, Auslegungsfragen oder Sprachkonflikten ist stets die deutschsprachige Fassung maßgeblich.
(7) Werden gegenüber B2B-Kunden gesonderte Rahmenverträge, Service-Level-Agreements (SLA) oder Individualvereinbarungen getroffen, so treten diese AGB ergänzend hinzu, soweit die Individualvereinbarung keine ausdrücklichen abweichenden Regelungen enthält.
§ 2 Funktionsweise der Plattform, Web-Konfigurator & Technische Architektur
(1) Die Plattform NahSpeicher.de stellt dem Kunden ein interaktives, webbasiertes Web-Interface (nachfolgend „Konfigurator“) zur Verfügung. Der Konfigurator ermöglicht es dem Kunden, die Speicherkapazität (in Gigabyte bzw. Terabyte) sowie die zugehörigen Software-Konfigurationen (Nextcloud oder ownCloud) und Zusatzmodule (z. B. eigene Domains sowie die im Konfigurator jeweils angebotenen Zusatzmodule) individuell und bedarfsgerecht auszuwählen. Die Preisberechnung erfolgt dynamisch anhand der ausgewählten Parameter.
(2) Nach der erfolgreichen Konfiguration und Validierung der Subdomain-Verfügbarkeit wird der Kunde durch einen strukturierten Anmeldeprozess geführt. Dieser erfordert die Eingabe rechtsgültiger Unternehmensdaten sowie das zwingende Opt-In zu diesen AGB, der Datenschutzerklärung (DSGVO) und dem elektronischen Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Die technische Umsetzung der Dienste basiert auf einer modernen, isolierten Serverarchitektur. Jede Kundeninstanz wird als unabhängiger, physikalisch isolierter Docker-Container auf dedizierten virtuellen privaten Servern (VPS) provisioniert, die in hochsicheren, zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass kein gegenseitiger Zugriff auf Daten, Arbeitsspeicher oder Datenbank-Strukturen anderer Kunden stattfinden kann (Multi-Tenant-Isolation).
(4) Standardmäßig wird dem Kunden kein direkter SSH-, SFTP- oder Root-Zugriff auf das zugrunde liegende Betriebssystem, die physischen oder virtuellen Serversysteme oder die Docker-Container des Anbieters gewährt. Dem Kunden wird jedoch über das Kundenportal die Option bereitgestellt, den administrativen Root-Zugang (SSH- und Datenbankzugang) eigenverantwortlich freizuschalten. Die Aktivierung dieses administrativen Zugangs erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und hat rechtlich sowie vertraglich folgende unmittelbare Konsequenzen: (a) Sämtliche Gewährleistungen, SLA-Garantien und Funktionsversprechen für die Betriebssicherheit, Systemstabilität, automatische Update-Fähigkeit und permanente Erreichbarkeit erlöschen mit sofortiger Wirkung, sofern ein auftretender Mangel oder Ausfall ursächlich auf die Nutzung des administrativen Root-Zugangs oder durch kundenseitige Konfigurationsänderungen zurückzuführen ist (Gewährleistungsansprüche für vom Anbieter zu vertretende physische Hardware- und Infrastrukturmängel bleiben unberührt). (b) Der Anspruch auf kostenfreien technischen Support durch den Anbieter ist für diese Instanz dauerhaft und unwiderruflich ausgeschlossen. (c) Jegliche manuelle Intervention, Fehlerdiagnose, Fehlersuche, Neuinstallation oder Datenwiederherstellung (Backup-Restores) durch Techniker des Anbieters wird als gesonderte, kostenpflichtige Dienstleistung nach tatsächlichem Zeitaufwand nach dem in der Zusatzvereinbarung zum Root-Zugang genannten Stundensatz in Rechnung gestellt. (d) Der Status des freigeschalteten Root-Zugangs ist permanent und kann systemseitig nicht rückgängig gemacht werden.
§ 3 Bestellablauf, Zahlungsarten & Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Leistungen, Tarifoptionen und Konfigurationsmöglichkeiten auf der Plattform NahSpeicher.de sowie im Web-Konfigurator stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern ist als unverbindliche Online-Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden (invitatio ad offerendum) zu verstehen.
(2) Der Kunde gibt durch das vollständige Ausfüllen des Online-Registrierungsformulars, das Auswählen der gewünschten Speicher- und Serverparameter, das Akzeptieren dieser AGB, der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) sowie den anschließenden Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Managed-Hosting-Vertrages ab. Bei Zahlung über PayPal oder Stripe wird der Kunde nach diesem Klick zum jeweiligen Zahlungsdienstleister weitergeleitet, um dort die Zahlung freizugeben.
(3) Der Kunde wählt bei der Bestellung zwischen drei Zahlungswegen: Zahlung auf Rechnung per Überweisung, Zahlung über den externen Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, oder Zahlung über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland, mit den dort jeweils angebotenen Zahlungsarten (insbesondere Kredit- und Debitkarte sowie SEPA-Lastschrift). Weitere Zahlungswege bietet der Anbieter nicht an. Bei der Zahlung über PayPal oder Stripe werden die Zahlungsdaten ausschließlich beim Zahlungsdienstleister eingegeben und geprüft; der Anbieter speichert oder verarbeitet zu keinem Zeitpunkt vollständige Kreditkarten-, Debitkarten- oder Bankverbindungsdaten des Kunden auf seinen eigenen Servern.
(4) Der Vertrag kommt rechtswirksam zustande, sobald der Anbieter den Zahlungseingang feststellt – bei PayPal und Stripe über die Bestätigung des Zahlungsdienstleisters, bei SEPA-Lastschrift über Stripe erst, wenn Stripe den Eingang der Lastschrift bestätigt, bei Zahlung auf Rechnung über den Eingang der Überweisung – oder die Bereitstellung des dedizierten VPS-Systems per E-Mail (Auftragsbestätigung / Provisionierungsbenachrichtigung) ausdrücklich bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
(5) Mit dem wirksamen Zustandekommen des Vertrages wird vollautomatisch ein digital signierter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO generiert und dem Kunden zusammen mit der Vertragsbestätigung und den AGB in Textform (z. B. als PDF-Anhang per E-Mail) übermittelt.
(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Vertragsangebote von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere im Falle von unvollständigen Angaben, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Server-Infrastruktur.
§ 4 Asynchrones Docker-Provisioning & Bereitstellungsfristen
(1) Um die höchste Qualität, Härtung und Stabilität der B2B-Serverinstanzen zu gewährleisten, erfolgt die Einrichtung und Bereitstellung der VPS-Systeme asynchron über eine automatisierte Job-Queue. Nach festgestelltem Zahlungseingang wird ein Provisionierungs-Job im Hintergrund gestartet, welcher sich über verschlüsselte SSH-Verbindungen auf die Server-Infrastruktur aufschaltet, Verzeichnisse anlegt, Docker-Container instanziiert und Nginx-Reverse-Proxy-Konfigurationen vornimmt.
(2) Die geschätzte Einrichtungsdauer beträgt in der Regel 24 bis 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Zahlungsbestätigung. Diese Zeitspanne wird benötigt, um die Systeme individuell zu härten, SSL-Zertifikate (Let's Encrypt) zu generieren und automatisierte Sicherheitstests durchzuführen.
(3) Dem Kunden wird nach Abschluss der Provisionierung eine Aktivierungs-E-Mail zugesendet. Diese enthält einen einmalig gültigen Link zur sicheren Einrichtung des Administrationspassworts. Erst nach Durchführung dieses Schritts ist die Instanz vollständig betriebsbereit.
§ 5 Leistungsumfang, keine Verfügbarkeits- und Uptime-Zusage (kein SLA), Störungsbeseitigung
(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus denjenigen technischen Merkmalen, die der Kunde im Web-Konfigurator individuell konfiguriert hat. Dies betrifft das Speicher-Kontingent, die maximale Bandbreite und die gebuchten Zusatzmodule.
(2) Der Anbieter sagt keine bestimmte Mindestverfügbarkeit zu; ein Service-Level-Agreement (SLA) wird nur vereinbart, wenn dies nach § 1 Abs. 7 gesondert geschieht. Im Kundenportal oder auf der Website angezeigte Verfügbarkeitswerte (z. B. historische Uptime-Werte) sind Messwerte zur Information und keine Zusicherung. Vorübergehende Unterbrechungen, etwa durch Wartung, Aktualisierungen oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, sind möglich. Für Schäden haftet der Anbieter nach § 11. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, Störungen, Softwarefehler und Systemausfälle nach besten Kräften, mit der branchenüblichen Sorgfalt und im Rahmen der technischen Möglichkeiten schnellstmöglich zu analysieren und kooperativ eine sachgerechte, partnerschaftliche Lösung für den Kunden herbeizuführen. Diese Lösungsbereitschaft tritt neben die gesetzlichen Rechte des Kunden und schränkt sie nicht ein.
(4) Der Anbieter stellt dem Kunden die Nextcloud- oder ownCloud-Software in der jeweils aktuellsten, stabilen Version zur Verfügung. Nachträgliche Software-Updates werden vom Systemadministrator des Anbieters auf Kompatibilität geprüft und kontrolliert eingespielt, um Datenverlust zu vermeiden.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die zugrunde liegende Server-Infrastruktur, IP-Netze, Rechenzentrums-Dienstleister oder Sub-Hosting-Provider (z. B. Hetzner, Netcup) zu wechseln oder zu migrieren. Für den Wechsel von Subunternehmern, die personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten, gilt § 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Anbieter wird sich bemühen, notwendige Migrationen so störungsfrei wie möglich durchzuführen und den Kunden rechtzeitig zu informieren, falls technische Anpassungen (z. B. DNS-Änderungen bei externen Domains) auf Kundenseite erforderlich sein sollten.
§ 6 Datensicherheit & Datensicherung
(1) Alle Datenübertragungen zwischen dem Client (Browser/App) und der Server-Instanz erfolgen über TLS-verschlüsselte HTTPS-Verbindungen.
(2) Die Daten der Instanz liegen auf einem gesonderten Speichersystem (Storage Box). Eine zusätzliche Datensicherung durch den Anbieter ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht gesondert vereinbart ist. Die Datensicherung obliegt dem Kunden nach Absatz 3.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, eigenständig und in regelmäßigen Abständen externe Backups seiner gehosteten Daten außerhalb der Serverinfrastruktur des Anbieters anzufertigen und zu sichern (z. B. durch lokalen Daten-Download). Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach § 11. Bei B2B-Kunden ist die Haftung für die Wiederherstellung von Daten auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 7 Pflichten, Verantwortlichkeiten & Datenkonformität des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen administrativen Passwörter und Zugangsdaten streng geheim zu halten. Die Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde das Passwort unverzüglich im Dashboard zu ändern und den Anbieter zu informieren.
(2) Der Kunde trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für alle Daten, Dateien und Inhalte, die auf der provisionierten VPS-Instanz abgelegt, verarbeitet oder geteilt werden. Der Kunde verpflichtet sich, keine illegalen Inhalte (z. B. urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenz, Schadsoftware, Phishing-Seiten, strafrechtlich relevante Medien) zu speichern.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) vollumfänglich frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder seine Endnutzer beruhen.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. nach HGB/AO) seiner auf den Servern gespeicherten Daten selbst verantwortlich. Die Plattform NahSpeicher.de dient als Hosting-Dienstleister und nicht als revisionssicheres Langzeitarchiv, sofern dies nicht explizit schriftlich vereinbart wurde.
§ 8 Preise, Abrechnung, Steuern & Zahlungsverzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Web-Konfigurator vereinbarten Preise. Sämtliche Beträge verstehen sich als wiederkehrende monatliche Gebühren und sind monatlich im Voraus zu entrichten. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses; jeder weitere beginnt am selben Kalendertag der folgenden Monate, in Monaten ohne diesen Tag am letzten Tag des Monats. Die Zahlung erfolgt über die in § 3 Abs. 3 genannten Zahlungsarten. Bei Zahlung über PayPal wird der Betrag zu Beginn jedes Abrechnungsmonats über das PayPal-Abonnement eingezogen. Bei Zahlung auf Rechnung und bei Zahlung über Stripe stellt der Anbieter zu Beginn jedes Abrechnungsmonats eine Rechnung; sie ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung über Stripe gilt ergänzend Absatz 1a.
(1a) Bei Zahlung über Stripe ermächtigt der Kunde den Anbieter, die Beträge seiner Rechnungen von der bei der Bestellung hinterlegten oder später im Kundenportal geänderten Zahlungsmethode einzuziehen; wählt er die SEPA-Lastschrift, erteilt er dazu bei der Bestellung ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt drei (3) Tage nach dem Rechnungsdatum. Die Rechnung ist zugleich die Vorabankündigung (Pre-Notification) des Einzugs; die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen (1) Tag verkürzt. Scheitert der Einzug, versucht der Anbieter ihn bis zu zweimal im Abstand von jeweils drei (3) Tagen erneut und informiert den Kunden jeweils per E-Mail; der Kunde kann die Zahlungsmethode jederzeit im Kundenportal ändern oder den Betrag überweisen. Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, trägt der Kunde. Absatz 4 bleibt unberührt.
(2) Der Anbieter weist darauf hin, dass gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen wird. Sollte der Anbieter zur Regelbesteuerung wechseln, verstehen sich alle gegenüber Verbrauchern (B2C) angegebenen Preise als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Gegenüber gewerblichen Kunden (B2B) verstehen sich alle angegebenen Preise im Zweifel netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Kunde kann seine Rechnungen jederzeit selbstständig im Kundenportal einsehen und als PDF herunterladen. Die Rechnungsadresse kann er dort ebenfalls jederzeit selbst ändern.
(4) Der Zahlungsverzug beginnt mit dem Tag nach Fälligkeit. Ist ein fälliger Betrag sieben (7) Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs nicht eingegangen, weist der Anbieter den Kunden per E-Mail auf den Verzug und die bevorstehende Sperre hin. Ist er vierzehn (14) Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs weiterhin nicht eingegangen, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf den Cloud-Server vorübergehend zu sperren; die Daten bleiben dabei erhalten. Nach Eingang der offenen Beträge hebt der Anbieter die Sperre auf. Während der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühren verpflichtet.
(5) Preisanpassungen:
a) Für B2B-Kunden: Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen Preise bei gestiegenen Infrastruktur- oder Bereitstellungskosten (wie z. B. gestiegene Strompreise, Rechenzentrums-Mieten, Lizenzgebühren) sowie bei Einführung neuer technischer Features (wie z. B. automatische Backups, Performance-Upgrades) mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende eines Kalendermonats anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail. Ist der B2B-Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen ab Erhalt der Ankündigung zu. Widerspricht der B2B-Kunde innerhalb dieser Frist nicht schriftlich oder per E-Mail und nutzt die Dienste nach dem Stichtag weiter, gilt dies als stillschweigende Annahme der Anpassung.
b) Für B2C-Kunden (Verbraucher): Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen Preise unter den gleichen Voraussetzungen wie unter a) anzupassen. Die Preiserhöhung wird jedoch nur wirksam, wenn der B2C-Kunde ihr ausdrücklich zustimmt, insbesondere durch Bestätigung im Kundenportal. Der Anbieter wird den B2C-Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Stichtag per E-Mail über die geplante Erhöhung informieren. Stimmt der B2C-Kunde der Preiserhöhung bis zum Stichtag nicht zu, wird der Vertrag zum Stichtag automatisch beendet (Kündigung durch den Anbieter).
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Datenlöschung & Herausgabe der Daten
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und läuft im flexiblen Monatsabo. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (§ 8 Abs. 1) gekündigt werden, also zum Ablauf des Tages vor dem nächsten Abrechnungstermin. Der Kunde kann einen späteren Termin wählen, längstens das Ende des Kalendermonats, der zwölf (12) Monate nach Zugang der Kündigung liegt. Der Kunde kann die Kündigung über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ im Fußbereich der Website erklären, die ohne Anmeldung erreichbar ist (§ 312k BGB), oder in Textform, etwa per E-Mail oder per Post.
(2) Bei einer Kündigung bleibt der Zugriff auf die VPS-Instanz bis zum Vertragsende vollumfänglich bestehen; am darauffolgenden Tag wird er gesperrt.
(3) Nach Ablauf des Vertrages oder Beendigung des Abonnements wird der Serverzugang gesperrt. Der Server der Instanz mit dem Docker-Container sowie allen zugehörigen Datenbanken und Benutzerkonten wird vierzehn (14) Tage nach dem Ende des Abonnements unwiderruflich gelöscht; die Dateien auf dem Speichersystem (Storage Box) löscht der Anbieter spätestens dreißig (30) Tage nach dem Ende des Abonnements. Diese Frist besteht, damit ein unbeabsichtigtes Vertragsende (z. B. eine fehlgeschlagene Zahlung) noch rückgängig gemacht und ein Herausgabeverlangen nach Absatz 4 noch vor der Löschung erfüllt werden kann. Über den gesperrten Serverzugang kann der Kunde in dieser Zeit nicht mehr auf seine Daten zugreifen; der Weg zu seinen Inhalten ist der in den Absätzen 4 bis 7 geregelte. Eine Wiederherstellung gelöschter Daten nach Ablauf der Frist ist technisch ausgeschlossen. Dem Kunden wird empfohlen, seine Daten bereits während der Vertragslaufzeit eigenverantwortlich zu sichern, solange ihm der Serverzugang offensteht; sein Anspruch nach Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Kunde kann vom Anbieter die Herausgabe der Inhalte verlangen, die er bei der Nutzung des digitalen Produkts bereitgestellt oder erstellt hat (§ 327p Abs. 1 BGB). Er erklärt das Verlangen im Kundenportal unter „Datenexport“. Der Weg steht ihm jederzeit offen, auch während der laufenden Vertragslaufzeit; er muss das Vertragsende nicht abwarten. Die Herausgabe erfolgt unentgeltlich.
(5) Mit dem Verlangen bestimmt der Kunde zugleich, was mit den Daten geschehen soll. Er hat die Wahl zwischen der Herausgabe ohne Löschung, der Herausgabe mit anschließender Löschung und der Löschung ohne Herausgabe. Die Wahl steht dem Kunden zu und nicht dem Anbieter (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO); der Anbieter hält sie zum Vorgang fest und verfährt nach ihr.
(6) Der Anbieter stellt die verlangten Inhalte innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang des Verlangens bereit. Die Bereitstellung erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Archivformat (ZIP oder TAR) in der Ablage des Anbieters; der Kunde ruft das Archiv im Kundenportal ab. Der gesperrte Serverzugang wird hierfür nicht wieder geöffnet. Das bereitgestellte Archiv bleibt dreißig (30) Tage lang abrufbar und wird danach gelöscht; die Löschfrist des Absatzes 3 gilt für es nicht, da es nicht auf dem Server des Kunden, sondern in der Ablage des Anbieters liegt.
(7) Ist der Datenbestand zu groß, um ihn über das Kundenportal zu übertragen, vereinbaren die Parteien einen anderen gängigen Weg der Übergabe, etwa einen Datenträger. Die Frist des Absatzes 6 Satz 1 bleibt hiervon unberührt. Für ihre Einhaltung ist der Zeitpunkt der Bereitstellung maßgeblich und nicht der Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Inhalte abruft.
(8) Der Anspruch nach Absatz 4 besteht nicht für Inhalte, die außerhalb des vom Anbieter bereitgestellten digitalen Produkts keinen Nutzen haben, die ausschließlich die Nutzung des digitalen Produkts durch den Kunden betreffen, die der Anbieter mit anderen Daten aggregiert hat und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand aufschlüsseln kann, oder die der Kunde gemeinsam mit anderen erzeugt hat, sofern diese anderen die Inhalte weiterhin nutzen können (§ 327p Abs. 2 BGB). Beruft sich der Anbieter auf eine dieser Ausnahmen, teilt er dem Kunden den Grund mit; im Übrigen bleibt das Verlangen bestehen.
(9) Der Anspruch nach Absatz 4 steht Verbrauchern (B2C-Kunden) kraft Gesetzes zu. Von den Absätzen 4 bis 8 kann nach § 327s BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden; eine abweichende Vereinbarung ist insoweit unwirksam. Gewerblichen Kunden (B2B-Kunden) eröffnet der Anbieter denselben Weg über dasselbe Portal; für sie folgt der Anspruch auf Rückgabe oder Löschung aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
§ 10 Vertragsanpassung während der Laufzeit
(1) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit über das Kundenportal eine Anpassung seines bestehenden Vertrages beantragen, insbesondere eine Erhöhung oder Verringerung des Speicher-Kontingents, die Hinzunahme oder Abwahl von Zusatzmodulen, eine Änderung der vereinbarten Zahl der Nutzerinnen und Nutzer, einen Wechsel der bereitgestellten Software-Oberfläche sowie die Buchung einmaliger Zusatzleistungen. Der Antrag ist ein Angebot des Kunden auf Änderung des bestehenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.
(2) Die Anpassung kommt erst mit der Genehmigung durch den Anbieter zustande; die Genehmigung ist die Annahme des Angebots im Sinne des § 147 BGB. Bis dahin bleibt der Vertrag unverändert: Weder der Leistungsumfang noch der monatliche Preis ändern sich. Der Anbieter kann den Antrag ablehnen; der Kunde kann seinen Antrag bis zur Genehmigung zurückziehen.
(3) Eine Erhöhung der Leistung wird mit dem Tag der Genehmigung wirksam. Für den verbleibenden Teil des laufenden Abrechnungsmonats (§ 8 Abs. 1), also bis zum Tag vor dem nächsten Abrechnungstermin, wird die Differenz zwischen bisherigem und neuem Monatspreis anteilig nachberechnet; ab dem nächsten Abrechnungstermin gilt der neue Monatspreis. Maßgeblich sind die tatsächlichen Tage dieses Abrechnungsmonats; der Tag des Wirksamwerdens zählt mit, weil die geänderte Leistung an ihm bereits zur Verfügung steht. Der Betrag wird kaufmännisch auf ganze Cent gerundet.
(4) Eine Verringerung der Leistung wird zum Ende des bei der Genehmigung laufenden Abrechnungsmonats wirksam; ab dem nächsten Abrechnungstermin gilt der neue Monatspreis. Für den laufenden Abrechnungsmonat findet kein Ausgleich statt; die bisherige Leistung steht dem Kunden bis zu seinem Ende zur Verfügung. Dasselbe gilt, wenn sich der Monatspreis durch die Anpassung nicht ändert. Setzt der Anbieter im Einzelfall einen früheren Termin, wird nach der Regel des Absatzes 3 anteilig zugunsten des Kunden ausgeglichen.
(5) Die Anpassung ist tarifneutral. Gerechnet wird mit der Preisbasis, die dem bestehenden Vertrag zugrunde liegt, und nicht mit den zum Zeitpunkt des Antrags geltenden Preisen. Die Anpassung kostet damit den Aufpreis der hinzugebuchten Leistung und keinen weiteren Betrag. Eine Preisanpassung nach § 8 Abs. 5 ist mit ihr nicht verbunden; eine solche bleibt an die dort geregelte Ankündigung gebunden.
(6) Der Ausgleich nach Absatz 3 ist eine einmalige Zahlung. Er ist vom monatlichen Grundentgelt getrennt, wird gesondert ausgewiesen und ist wahlweise über PayPal oder per Überweisung zu zahlen.
(7) Ergibt die Anpassung einen Betrag zugunsten des Kunden, wird dieser nicht ausgezahlt, sondern mit der nächsten Rechnung verrechnet.
(8) Der Anbieter kann eine bereits erteilte Genehmigung zurücknehmen, wenn die beantragte Leistung nicht beschaffbar ist oder der Ausgleich nach Absatz 6 nicht eingeht. An einen ausstehenden Ausgleich erinnert der Anbieter siebzehn (17) Tage nach der Genehmigung per E-Mail; die Rücknahme ist frühestens achtundzwanzig (28) Tage nach der Genehmigung zulässig. Sie wird dem Kunden unter Angabe des Grundes mitgeteilt. Der Vertrag läuft in diesem Fall zu den bisherigen Bedingungen weiter; ein bereits gezahlter Ausgleich wird dem Kunden erstattet.
(9) Ist der Kunde Verbraucher (B2C-Kunde), steht ihm für die Vertragsanpassung ein eigenes Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, weil sie einen eigenständigen Vertragsschluss darstellt. Die Widerrufsbelehrung am Ende dieser AGB gilt für die Anpassung entsprechend; die Frist beginnt mit dem Zustandekommen der Anpassung nach Absatz 2. Der Widerruf der Anpassung lässt den ursprünglichen Vertrag unberührt.
(10) Zu den Merkmalen nach Absatz 1 im Einzelnen: Die vereinbarte Zahl der Nutzerinnen und Nutzer bestimmt das Leistungspaket. Als Software-Oberfläche stehen Nextcloud und ownCloud zur Wahl; sie kann auch abbestellt werden, dann bleibt der reine Speicher. Einmalige Zusatzleistungen sind insbesondere die Übernahme von Daten eines anderen Anbieters, der Umzug auf einen anderen Speicher, die Einrichtung gebuchter Module, eine Beratung sowie eine Einweisung; der Anbieter hält sie samt ihren Preisen im Kundenportal vor.
(11) Eine Änderung der Nutzerzahl wirkt nicht auf den monatlichen Preis, sondern auf die einmalige Einrichtungsgebühr. Führt eine Erhöhung in ein höheres Leistungspaket, wird die Differenz zwischen der bisher geschuldeten und der neuen Einrichtungsgebühr einmalig fällig; war bisher kein Leistungspaket vereinbart, ist Ausgangswert die Grundstufe. Bei einer Verringerung der Nutzerzahl findet keine Erstattung statt: Die Gebühr war einmalig, und die Einrichtungsleistung ist erbracht.
(12) Einmalige Zusatzleistungen nach Absatz 10 werden je Vorgang einmal gebucht und in voller Höhe berechnet. Sie sind vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens unabhängig und werden nicht anteilig gerechnet; Absatz 3 gilt für sie nicht. Ein Antrag, der einmalige Zusatzleistungen enthält, kann keine Verringerung der Leistung enthalten; wer beides möchte, stellt zwei Anträge. Andernfalls träfe ein sofort fälliger Einmalbetrag nach Absatz 13 auf eine Gutschrift nach Absatz 7, die erst mit der nächsten Rechnung verrechnet wird, und der ausgewiesene Betrag wäre für den Kunden nicht mehr nachvollziehbar.
(13) Neben dem Ausgleich nach Absatz 3 kann ein Einmalbetrag anfallen. Er besteht aus der Differenz der Einrichtungsgebühr nach Absatz 11 und den Preisen der gebuchten einmaligen Zusatzleistungen nach Absatz 12. Der Einmalbetrag ist keine monatliche Vergütung und wird nicht anteilig berechnet; er wird mit dem Zustandekommen der Anpassung fällig und ist wie der Ausgleich wahlweise über PayPal oder per Überweisung zu zahlen. Auf dem Beleg wird er getrennt vom anteiligen Ausgleich nach Absatz 3 ausgewiesen.
(14) Die Tarifneutralität nach Absatz 5 betrifft den monatlichen Preis. Die Einrichtungsgebühr und die Preise der einmaligen Zusatzleistungen sind nicht Teil der dem Vertrag zugrunde liegenden, eingefrorenen Preisbasis; für sie gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Kundenportal ausgewiesenen Preise.
(15) Der Anbieter kann den Antrag statt ihn anzunehmen oder abzulehnen auch mit Abweichungen beantworten und dem Kunden ein eigenes Angebot machen. Ein solches Gegenangebot gilt nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung des Antrags, verbunden mit einem neuen Antrag des Anbieters; der Antrag des Kunden ist damit erledigt. Der Anbieter teilt dem Kunden den Inhalt des Angebots und den Grund der Abweichung in Textform mit. Das Angebot gilt vierzehn (14) Tage; nimmt der Kunde es innerhalb dieser Frist nicht an, gilt es als abgelehnt, und der Vertrag bleibt unverändert. Setzt der Anbieter im Einzelfall eine abweichende Frist, ergibt sie sich aus der Mitteilung.
(16) Der Anbieter kann eine Anpassung auch von sich aus anbieten, ohne dass ein Antrag des Kunden vorausgegangen ist. Auch ein solches Angebot ist ein Antrag des Anbieters; die Anpassung kommt erst mit der Annahme durch den Kunden zustande. Bis dahin bleibt der Vertrag unverändert; eine Pflicht des Kunden, sich zu dem Angebot zu erklären, besteht nicht. Absatz 15 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
(17) In den Fällen der Absätze 15 und 16 kommt die Anpassung mit der Annahme durch den Kunden zustande. Für Verbraucher beginnt die Widerrufsfrist nach Absatz 9 dementsprechend mit ihrer Annahme und nicht mit dem Zugang des Angebots.
§ 11 Haftung & Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Anbieters beruhen. Darüber hinaus haftet der Anbieter unbeschränkt bei einer Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) betreffen, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber B2B-Kunden wird eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen. Gegenüber B2B-Kunden ist die Minderung der laufenden Gebühren bei nur vorübergehenden, unerheblichen Störungen ausgeschlossen; der Anspruch auf Rückforderung zu viel gezahlter Entgelte nach Bereicherungsrecht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen des Absatzes 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Absatz 1 bleibt in allen Fällen unberührt.
(4) Der Anbieter stellt die Open-Source-Software Nextcloud bzw. ownCloud in der vom jeweiligen Hersteller veröffentlichten Form bereit und entwickelt sie nicht selbst weiter. Gegenüber B2B-Kunden übernimmt er keine Gewähr für herstellerseitige Programmierfehler, funktionale Defizite oder Sicherheitslücken dieser Software, soweit er sie nicht zu vertreten hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).
§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl & Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Coburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Verbraucher-Informationen (B2C)
Information zur Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (NahSpeicher.de Hosting Solutions, Inhaber: Julien Süße, Seilersgründchen 6, 96465 Neustadt bei Coburg, Deutschland, Telefon: +49 (0) 9568 8809770, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://nahspeicher.de/widerruf/erklaeren ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum Beginn der Leistung
Unser Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, das monatlich neu erbracht wird. Mit der Einrichtung und Übergabe Ihrer Cloud-Instanz ist er deshalb nicht vollständig erfüllt; Ihr Widerrufsrecht besteht für die volle Frist von vierzehn Tagen fort, auch wenn Ihre Instanz schon betriebsbereit ist. Haben Sie verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, schulden Sie im Fall des Widerrufs den im Abschnitt „Folgen des Widerrufs“ beschriebenen anteiligen Betrag für die Zeit bis zu Ihrem Widerruf.
Ausschluss des Widerrufsrechts für Unternehmer (B2B)
Das vorstehende Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher (B2C) im Sinne des § 13 BGB. Unternehmern (B2B) im Sinne des § 14 BGB wird kein Widerrufsrecht eingeräumt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
NahSpeicher.de Hosting Solutions
Inhaber: Julien Süße
Seilersgründchen 6
96465 Neustadt bei Coburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 9568 8809770
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*)/erhalten am (*): ___________________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________
Datum: ___________________________
(*) Unzutreffendes streichen.